Pädiatrie


Übergeordnetes Ziel bei Ergotherapie mit Kindern ist immer die größtmögliche Handlungskompetenz und im Zusammenhang damit die größtmögliche Selbstständigkeit des Kindes zu erlangen.

Ursache für eine Verordnung für ergotherapeutische Behandlung bei Kindern können sein:

  • sensorische Integrationsstörung
  • Wahrnehmungsstörungen (Verbesserung der Bewegungsabläufe und der Koordination)
  • Entwicklungsverzögerungen (motorisch, geistig, sprachlich, emotional und sozial)
  • Probleme bei der Ausdauer, Konzentration, Merkfähigkeit und Aufmerksamkeit
  • Verhaltensauffälligkeiten im Bereich der Affekte, der emotionalen Steuerung, der Motivation oder der Kommunikation
  • ADS/ADHS mit Elternberatung
  • Koordinationsstörungen in der Grob- und Feinmotorik
  • Probleme in der Grobmotorik
  • Gleichgewichtsstörungen
  • geistige und/oder körperliche Behinderung

Grundsätzlich sollen alle in der Behandlung angebotenen Aktivitäten für das Kind in einem sinnvollen Handlungszusammenhang stehen. Der tatsächliche Entwicklungsgrad des Kindes/ Jugendlichen ist die Grundlage aller Maßnahmen. Dafür müssen die geistigen, emotionalen und körperlichen Fähigkeiten und Defizite des Kindes/ Jugendlichen erfasst werden.

Die Beratung der Eltern und die intensive Zusammenarbeit mit ihnen sowie der Austausch mit anderen, das Kind/den Jugendlichen betreuenden Personen, sind unabdingbarer Bestandteil der Behandlung.